07.09.2023

Jetzt räumen wir mit den zehn grössten Säule-3a-Mythen auf!

Die 3. Säule ist die private Vorsorgemöglichkeit, mit der du fürs Alter ganz einfach Geld auf die Seite legen kannst. Etwa zwei Drittel aller in der Schweiz beschäftigten Personen zahlen schon Geld in die dritte Säule ein. Und trotzdem kursieren nach wie vor Märchen und Mythen zur freiwilligen Altersvorsorge.

Peter Zeier

vonPeter Zeier

Geschäftsleitung

Mit der 3. Säule sparst du für deine Zukunft: Entweder für die Zeit nach deiner Pensionierung, oder falls du dich mal selbständig machen, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder vielleicht auch auswandern möchtest. Selber schuld also, wer hier nicht mitmacht. Das coole an dieser privaten Vorsorgelösung ist auch, dass du mit diesem Vehikel kräftig Steuern sparen kannst.

Vor ein paar Wochen haben wir hier die wichtigsten Geldanlage-Ammenmärchen enttarnt. Nun wollen wir für dich auch noch die zehn grössten Mythen rund um die dritte Säule entzaubern. Voilà:

Mythos 1 - Die dritte Säule ist verloren, wenn die Bank pleitegeht

Das ist falsch. Vor allem wenn du in Wertschriften investierst bist, befindest du dich auf der sicheren Seite: Aktien und andere Wertpapiere fallen im Gegensatz zu Bargeld bei einer Bankenpleite nämlich nicht in die Konkursmasse. Wenn du deine Vorsorgegelder auf einem ordinären 3a-Zinskonto liegen hast, sind diese bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit deiner Bank bis 100'000 Schweizer Franken ebenfalls geschützt.

Mythos 2 - Man darf maximal nur 50% in Aktien investieren

Es steht zwar geschrieben, dass der Aktienteil in der dritten Säule höchstens 50% betragen darf. Aber in der gleichen Verordnung heisst es auch, dass es bei ausreichender Diversifikation auch ein höherer Aktienanteil sein darf. Unser breitdiversifizierter Spectravest 3a Fonds bietet dir sogar eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent. Das Schwakungsrisiko ist dadurch zwar höher, aber auf lange Frist kannst du so mit einer viel höheren Rendite rechnen. Wenn du also mit 20 deine erste 3a-Säule eröffnest, wirst du beim Abheben als Renter oder Renterin ein erkleckliches Sümmchen zusammengespart haben. Je höher die Aktienquote desto besser!

Mythos 3 - Die 3. Säule verfügt über eine garantierte Rendite

Dass du bei deiner Säule 3a immer mit einer festen Rendite rechnen kannst, stimmt nicht. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob du dein Geld auf einem 3a-Konto platziert oder in einen Vorsorgefonds investiert hast. Bei beiden Vehikeln gibt es keine Renditegarantie. Beim Konto kann sich der Zins jederzeit ändern. Gerade in den letzten 10 Jahren war die Verzinsung bei 3a-Konto verschwindend klein. Jetzt, wo die Zinsen wieder gestiegen sind, geizen die Banken weiterhin und verzinsen dein Vorsorgegeld unterdurchschnittlich. Besser bist du in einem Vorsorgefonds aufgehoben. Dein Vorsorgegeld wird in Aktien, Obligationen, Edelmetallen, etc. investiert. Die Schwankungen sind hier gegenüber dem 3a-Konto zwar viel höher, aber auf lange Zeit (10 Jahre und mehr) wirft ein guter 3a-Fonds auch eine grössere Rendite ab. Weshalb du auf lange Frist auch bei  nervösen Börsen von einem Fondsinvestment profitierst, erfährst du hier.

Mythos 4 - Man kann nur ein 3a-Konto halten

Das Gegenteil ist der Fall. Du solltest nach ca. 50'000 Schweizer Franken unbedingt ein weiteres 3a-Konto eröffnen. Dies hat steuerliche Gründe: Wenn du dein 3a-Geld im Pensionierungs-Alter nämlich auf einen Schlag abheben würdest, müsstest du alles auf einmal versteuern, da du ein einzelnes 3a-Konto nur ganz oder gar nicht beziehen kannst. Wenn du aber jedes Jahr eine deiner 3a-Anlagen auflöst, kannst du dank des gestaffelten Bezugs Steuern sparen. Das funktioniert selbstverständlich auch, wenn du beim gleichen Finanzinstitut mehrere 3.Säulen-Anlagen hast.

Mythos 5 - Mit der 3. Säule profitiert man immer von Steuererleichterungen

Das ist so nicht korrekt. Damit alle Einzahlungen in die Säule 3a tatsächlich zu einem Steuervorteil führen, müssen zuerst ein paar Bedingungen erfüllt sein. So kannst du als angestellte Person in diesem Jahr beispielsweise «nur» 7'056 Schweizer Franken in deine 3. Säule einbezahlen. Willst du mehr Geld in deine Säule 3a stecken, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Geld wieder aus der 3. Säule zurückgezahlt werden muss. Selbst wenn nicht, es führt über diesen Betrag hinaus leider zu keinen weiteren Steuererleichterungen. Und ein kleiner Wermutstropfen ist auch, dass beim Bezug der dritten Säule das gesamte Vorsorgegeld versteuert werden muss, also auch die erzielten Kapitalgewinne. Dies im Unterschied zu Anlagen in der freien Vorsorge, wo Kapitalgewinne nicht versteuert werden müssen.

Mythos 6 - Es gibt nur eine 3a-Anlageform

Wieder nicht richtig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in die 3. Säule zu investieren. So kann man sein Spargeld beispielsweise auf ein Bankkonto überweisen, in ein Versicherungsprodukt investieren. Wir empfehlen aber ganz klar die dritte Variante, nämlich die Anlage in einen Anlagefonds mit hohem Aktienanteil, wie beispielsweise der ausgezeichnete Spectravest-3a-Fonds.

Wenn du dir überlegst, ob du deine 3. Säule besser bei einer Bank oder bei einer Versicherung hochziehen sollst, haben wir dir hier ein paar Tipps zum Thema.

Mythos 7 - Seine 3a-Anlagen muss man bei der Pensionierung zwingend auflösen

Dass du alle deine 3a-Anlagefonds sofort verkaufen musst, sobald du 65. bzw. 64. Jahre wirst, stimmt so nicht. Die 3. Säule muss zwar spätestens dann bezogen werden, wenn du dein ordentliches AHV-Rentenalter erreicht hast bzw. tatsächlich in Pension gehst. Wenn du aber jährlich nachweisen kannst, dass du in der Arbeitswelt weiterhin tätig bist, kannst du deine 3a-Säulen bis zu fünf Jahre über das Pensionierungsalter hinaus weiterführen. Während dieser Zeit kannst du auch weiterhin das Maximum einbezahlen.

Für den gestaffelten Bezug deiner 3. Säule kannst du als Frau übrigens ab dem Alter 59 und als Mann ab 60 anfangen, jedes Jahr ein 3a-Konto aufzulösen.

Mythos 8 -  Jedes Jahr muss der Höchstbetrag einbezahlt werden

Dabei handelt es sich auch um einen Irrglauben. Ausser bei gewissen Versicherungsprodukten besteht keine Verpflichtung, den jährlichen Höchstbetrag in deine 3. Säule einzubezahlen. Du kannst also bei Spectravest immer so viel in dein 3a-Vehikel investieren, wie es dein Budget eben zulässt. Klar, macht es am meisten Sinn, jedes Jahr das Maximum einzubezahlen. Das ist aber keine Verpflichtung.

Mythos 9 -  Die 3. Säule ist nur etwas für reiche Menschen

Es spielt keine Rolle wie reich oder arm du bist. Die Säule 3a ist allen Personen zugänglich, die hierzulande arbeiten und einen AHV-pflichtigen Lohn erhalten. Egal ob reich oder arm, wichtig finden wir, dass die Einzahlungen in die dritte Säule in deine Budgetplanung einbezogen werden. Also nicht am Ende des Jahres schauen, wieviel noch für die dritte Säule übrig ist, sondern direkt monatlich etwas zur Seite legen für die Vorsorge ("Pay yourself first").

Mythos 10 - Arbeitslose Menschen dürfen nicht in die 3. Säule einzahlen

Stimmt nicht! Wenn du als Arbeitslose oder Arbeitsloser beim RAV gemeldet bist und Taggelder beziehst, kannst du deine Säule 3a weiterhin äufnen. Erst wenn man ausgesteuert wird, dürfen keine weiteren Einzahlungen in die 3. Säule mehr erfolgen.

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