Sparen = Mehr Einnehmen?
Die Expertengruppe um den ehemaligen Direktor der eidgenössischen Finanzverwaltung wurde beauftragt, Sparmassnahmen für die Bereinigung des Bundeshaushaltes auszuarbeiten. Dass ein hoher Teil des zu erwartenden Defizits in den kommenden Jahren aus der AHV kommt, hat aufgrund der diesjährigen AHV-Abstimmung schon fast Comedy-Charakter. Zur Erinnerung: Am 3. März 2024 hat das Schweizerische Stimmvolk einer 13. AHV Rente zugestimmt, wobei eine Diskussion über die Finanzierung der massiven Mehrkosten weitgehend ausgeblieben ist.
Sparen heisst im Politjargon wohl auch Mehreinnahmen generieren, deshalb fordert die Expertengruppe, dass Kapitalbezüge in der zweiten und dritten Säule keine steuerliche Sonderbehandlung mehr geniessen sollen. Damit könne der steuerliche Anreiz vermindert werden, anstelle einer Rente das Alterskapital zu beziehen. Dabei wird aber wohl - bewusst oder unbewusst - vergessen, dass die aktuelle Regelung zu höheren Einzahlungen in die beiden Säulen führt und damit die finanzielle Sicherheit bzw. Unabhängigkeit der Bevölkerung im Alter stärkt.
Spielregeln ändern auf dem Vermögenstop
Natürlich lässt sich darüber debattieren, weshalb die Rente aus einer Pensionskasse normal versteuert werden muss, während der Kapitalbezug zu einem Sondersatz besteuert wird. Interessant ist halt einfach der Zeitpunkt, an dem diese Diskussion stattfindet. Noch nie seit der Einführung der Pensionskassenpflicht vor 40 Jahren wurde soviel Geld in der zweiten Säule verwaltet. Und natürlich wurden auch noch nie so viele Arbeitstätige in den Ruhestand geschickt wie in den nächsten 10 Jahren. Wenn jetzt genau zu diesem Zeitpunkt die Spielregeln ändern sollen, würde dies das Vertrauen in die gebundene Vorsorge erschüttern.
Eigeninitiative stärken
Anreize für die zweite und besonders für die dritte Säule sollten nicht geschwächt, sondern gestärkt werden, damit die arbeitstätige Bevölkerung Möglichkeiten hat, ihre Vorsorge in die eigenen Hände zu nehmen (siehe nächster Abschnitt). Denn diese Anreize sind eine wichtige Motivation, Geld auf die Seite zu legen. Verliert die dritte Säule die steuerlichen Vorteile beim Bezug, würde diese Motivation deutlich sinken und es würde in der Tendenz weniger gespart für das Alter. Dies wäre für den Staat sicherlich keine wünschenswerte Entwicklung.
Einkaufsmöglichkeit dritte Säule
Am 6. November 2024 hat der Bundesrat hingegen entschieden, dass verpasste Einzahlungen in die dritte Säule nachträglich in Form von Einkäufen kompensiert werden können. Das sind die Fakten:
- Die Änderung der Verordnung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Personen, welche nicht jedes Jahr den Maximalbetrag einbezahlt haben, rückwirkend bis zu zehn Jahre steuerwirksame Einkäufe tätigen. Allerdings gelten diese 10 Jahre erst ab Inkrafttreten, also nicht für die Jahre 2015 bis 2024. Das erste mögliche Einkaufsjahr ist entsprechend 2026.
- Neben dem ordentlichen Maximalbetrag ist pro Jahr ein Einkauf in die dritte Säule in der Höhe dieses Maximalbetrages für Personen mit Pensionskassenanschluss möglich (2025 wären das zum Beispiel 7’258 Schweizer Franken). Dieser maximale Einkaufsbetrag gilt auch für selbständig Erwerbende ohne Pensionskasse, obwohl für diese Personen der ordentliche Maximalbetrag deutlich höher liegt.
- Berechtigt für einen solchen Einkauf sind Personen, die über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen, sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden.
- In Jahren, in welchem ein Einkauf in die dritte Säule erfolgt, muss der ordentliche Maximalbetrag zwingend auch einbezahlt worden sein.
- Einkäufe in die dritte Säule sind nur möglich, so lange kein Bezug der Altersleistung erfolgt. Das Recht auf Einkäufe in die Säule 3a verwirkt, sobald Altersleistungen ab dem dafür zulässigen Alter von 60 Jahren bezogen werden.
- Die Schliessung der Beitragslücke für ein bestimmtes Jahr kann nur durch einen einzelnen Einkauf erfolgen und nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Wir begrüssen natürlich diesen Entscheid, da die individuelle Vorsorge weiter gestärkt wird. Dass die Regelung für Einkäufe nicht in die Vergangenheit greift ist etwas schade, haben wir doch noch einem langen Wirtschafts- und Börsenaufschwung reichlich Kapital in der Bevölkerung, das in der Vorsorge parkiert werden könnte. Wahrscheinlich ist dies aber wohl auch technisch zu umständlich, da sich die 3a-Anbieter hinsichtlich dieser neuen Einkaufsmöglichkeiten zuerst vorbereiten müssen.
Vorsorgetipps vom Spectravest Team
Obwohl nun ein Risiko besteht, dass die Steuerlast beim Bezug der Gelder aus der dritten Säule deutlich steigt, bietet die Säule 3a trotzdem noch zwei motivierende Faktoren, um damit zu sparen. Erstens kann die Einzahlung in die dritte Säule weiterhin vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Und zweitens muss das Kapital in der dritten Säule nicht im Vermögen angegeben und entsprechend keine Vermögenssteuer berappt werden. Wenn diese Änderung der Kapitalbezugssteuer wirklich kommt, dann ist es wichtiger denn je, seine dritte Säule auf verschiedene Konten zu verteilen, damit die Steuerprogression gebrochen werden kann.
Und der wichtigste Tipp ist natürlich dieser hier: Eröffne eine dritte Säule mit Spectravest und übernimm die Verantwortung für deine finanzielle Unabhängigkeit. In unserem Ratgeber zur Vorsorge findest du ausserdem ein paar generelle Tipps, auf die du achten solltest.